Zwergenaufstand abgeblasen: Ehrverletzende Figur nach jahrelanger Duldung nicht mehr zu verhindern
09.04.2008
Zwergenaufstand abgeblasen: Ehrverletzende Figur nach jahrelanger Duldung nicht mehr zu verhindern. Die feine englische Art war es nicht, wie sich ein Hausbesitzer gegenüber einem Nachbarn verhielt. Er stellte auf seinem eigenen Grund und Boden einen Gartenzwerg auf, der die Zunge herausstreckte. Außerdem zeigte die Figur dem Nachbarn den ausgestreckten Mittelfinger, der allerdings umwickelt und mit einer Blume versehen war. Normalerweise werden solche Gesten von der Justiz nicht als harmloser Scherz, sondern als Ehrverletzung betrachtet, was eine sofortige, gerichtlich angeordnete Entfernung des "Giftzwerges" zur Folge hat. In diesem speziellen Rechtsstreit lag der Fall allerdings etwas anders: Der Nachbar hatte die Figur drei Jahre lang geduldet, ohne juristisch irgendetwas dagegen zu unternehmen. Nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern führt eine solche Untätigkeit des Beleidigten unter Umständen dazu, dass er den Zwerg später nicht mehr verhindern kann. So entschied es jedenfalls ein Landgericht. Die Lehre aus dem Fall: Wenn man schon einen "Zwergenaufstand" veranstaltet, dann wenigstens rechtzeitig.
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