BAG 9 AZR 462/01: Auch Schwerbehinderte müssen nachts arbeiten
09.04.2008
BAG 9 AZR 462/01: Auch Schwerbehinderte müssen nachts arbeiten. Schwerbehinderte haben nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) . Im Einzelfall sei es zwar möglich, das der Arbeitgeber die Arbeitszeit behindertengerecht gestalten müsse. Dies dürfe für ihn aber nicht mit unzumutbaren oder unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein. Im konkreten Fall hatte eine Assistenzärztin aus Hessen geklagt, die einen Behinderungsgrad von 50 Prozent hat.
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