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33 C 2226/02-93: Wohnung muss während Räumungsfrist bewohnbar bleiben


09.04.2008
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33 C 2226/02-93: Wohnung muss während Räumungsfrist bewohnbar bleiben. Vermieter müssen auch während einer Räumungsfrist die zu räumende Wohnung in einem bewohnbaren Zustand erhalten. Nach einem Urteil eines Amtsgerichts gehört dazu auch eine funktionierende Warmwasserversorgung. Diese war im vorliegenden Fall wegen eines defekten Boilers ausgefallen. Das Gericht verpflichtete den Vermieter zur unverzüglichen Reparatur.

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2750 | 2726 | 2739 | 2633 | 2185 |
1975 | 1847 | 1847 | 1410 | 1896 |
1971 | 1291 | 1657 | 1085 | 1444 |
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