33 C 2226/02-93: Wohnung muss während Räumungsfrist bewohnbar bleiben
09.04.2008
33 C 2226/02-93: Wohnung muss während Räumungsfrist bewohnbar bleiben. Vermieter müssen auch während einer Räumungsfrist die zu räumende Wohnung in einem bewohnbaren Zustand erhalten. Nach einem Urteil eines Amtsgerichts gehört dazu auch eine funktionierende Warmwasserversorgung. Diese war im vorliegenden Fall wegen eines defekten Boilers ausgefallen. Das Gericht verpflichtete den Vermieter zur unverzüglichen Reparatur.
Tennisturnier in 's-Hertogenbosch: Berrer scheitert im Viertelfinale
Krefeld: Radfahrerin schwer verletzt
Auf Motorhaube geschleudert: Sechsjährige von Auto erfasst
Volleyball: MSC verpflichtet Ivica Jevtic
OLG Düsseldorf I-3 U 12/04: Kleinere Mängel eines Neuwagens berechtigen nicht zur Rückgabe
Klage gegen Discjockey: "Sam’s"-Macher gingen gegen den Falschen vor
Mönchengladbach: Täter zerkratzten 44 Autos
Kurs auf Allzeithoch: Ölpreis steigt und steigt
Unsere Serie: Wie werde ich... Geigenbauer
Mönchengladbach: CDU-Kompromiss für Herrath: 18 statt 27 Meter
2750 | 2726 | 2739 | 2633 | 2185 |
1975 | 1847 | 1847 | 1410 | 1896 |
1971 | 1291 | 1657 | 1085 | 1444 |