AG Hildesheim 30 Cs Js 112/02: Verkürzte Sperrfrist bei Nachschulung
09.04.2008
AG Hildesheim 30 Cs Js 112/02: Verkürzte Sperrfrist bei Nachschulung. Hildesheim (rpo). Wird einem Autofahrer nach einer Alkoholfahrt mit 2,5 Promille im Blut der Führerschein entzogen, so kann er die ihm auferlegte Sperrfrist von elf auf acht Monate verkürzen, wenn er an einer 'qualifizierten Nachschulung' teilnimmt und beim Verkehrssünder anschließend 'eine deutlich verbesserte und riskiobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu verzeichnen' ist.
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