LG Darmstadt 10 O 494/00: Mitverschulden bei hoher Geschwindigkeit nicht zwingend
09.04.2008
LG Darmstadt 10 O 494/00: Mitverschulden bei hoher Geschwindigkeit nicht zwingend. Darmstadt (rpo). Überschreitet ein Autofahrer die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern, ist er bei einem Unfall nicht zwangsläufig mitschuldig. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein aufmerksam.
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