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LAG Hamm 10 SA 744/99: Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Kündigung


09.04.2008
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LAG Hamm 10 SA 744/99: Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Kündigung. In vielen Tarif- und Arbeitsverträgen ist vorgesehen, dass ein Mitarbeiter das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn er bis zum 31. März des folgenden Jahres ausscheidet. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig. Nach Auffassung des LAG Hamm gilt sie sowohl im Falle der Arbeitnehmer-, als auch der Arbeitgeberkündigung. Maßgebend sei aber nicht etwa der Tag der Kündigung, sondern der des tatsächlichen Ausscheidens aus dem Betrieb.

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