16 U 127/01: Arzneimittel-Hersteller haftet nicht immer für Nebenwirkungen
09.04.2008
16 U 127/01: Arzneimittel-Hersteller haftet nicht immer für Nebenwirkungen. Der Hersteller eines Arzneimittels haftet für schädliche Wirkungen nur dann, wenn diese über ein nach den Erkenntnissen der Medizin vertretbares Maß hinausgehen. Nach einem in der Zeitschrift 'OLG-Report' veröffentlichten Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) ist diese Grenze nicht überschritten, wenn bei einem anderen in Betracht kommenden Arzneimittel die Wahrscheinlichkeit schädlicher Wirkungen zwar geringer ist, deren Folgen jedoch erheblich gravierender sind.
Kreis Viersen: Noch mehr Güterzüge
Emmerich: Alkohol: Mit Fahrrad gegen die Polizeistreife
Remscheid: Freibad gerüstet für Ansturm
Seehunde von Virus bedroht: 12.000 Tiere in Gefahr
DAX: Aktienindex: Kein neues Rekordhoch
Remscheid: Jetzt zählen kreative Lösungen
Volleyball: Emmericher TV ist Volleyball-Kreismeister
Fall Madeleine: Werde die ganze Welt nach ihr absuchen
Mehr Kooperationen: BMW will enger mit Mercedes zusammenarbeiten
Formel 1: Rückendeckung für McLaren
2446 | 2769 | 2286 | 2308 | 2477 |
1601 | 1322 | 1451 | 1505 | 1346 |
1145 | 1202 | 1189 | 1907 | 1553 |