LAG Mainz 10 Sa 405/02: Einfaches Zeugnis muss keine Leistungsbewertungen enthalten
09.04.2008
LAG Mainz 10 Sa 405/02: Einfaches Zeugnis muss keine Leistungsbewertungen enthalten. Wer in einem Arbeitszeugnis eine Bewertung seiner Leistungen erwartet, darf nicht lediglich ein so genanntes einfaches Zeugnis verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland - Pfalz in Mainz hervor. Denn der Arbeitgeber sei bei einem einfachen Zeugnis seiner Pflicht nachgekommen und der Zeugnisanspruch des Mitarbeiters mithin erloschen, wenn in dem Dokument die Art und die Dauer der Beschäftigung enthalten sei. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter noch im Nachhinein ein berechtigtes Interesse an einem qualifizierten Zeugnis darlegen könne.
Viersen: Dülkener Wochenmarkt wegen Bierbörse verlegt
Mexiko: Mindestens 14 Tote durch Erdrutsch
Fußball: Die Angreifer fehlen
Gilbert & George in München: Schlage deinen Nächsten nicht - es sei denn, er steht darauf
Bundesgerichtshof entscheidet: Noch ein Krahestraßen-Prozess?
Wesel: Stadtwerke: Eifert (FDP) begrüßt neue Strategien
Hösel: Bitte ein Schild
Rote Moschee in Islamabad: Islamisten-Führer Ghazi getötet
Nationale Meisterschaften in Wiesbaden: Fabian Wegmann fährt DM-Titel ein
Mettmann: Lernen nach dem Abi
2840 | 2816 | 2770 | 2734 | 2041 |
1583 | 1445 | 1795 | 1292 | 1786 |
1630 | 1441 | 1731 | 1156 | 1373 |