10 W 285/02: Versicherung verweigert Leistung - Klage innerhalb von sechs Monaten
09.04.2008
10 W 285/02: Versicherung verweigert Leistung - Klage innerhalb von sechs Monaten. Lehnt eine Lebensversicherung Leistungen ab, so muss der Versicherte dagegen innerhalb eines halben Jahres klagen. Andernfalls wird die Versicherung leistungsfrei, ohne dass gerichtlich überprüft wird, ob die Leistungen zu Recht verweigert wurden. Das geht aus einem Beschluss des Koblenzer Oberlandesgerichts hervor. Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag einer Witwe auf Prozesskostenhilfe ab: Die Richter sahen für eine Klage der Frau gegen die Lebensversicherung ihres verstorbenen Mannes keine Erfolgsaussichten. Die Versicherung hatte nach dem Tod des Mannes die Leistungen mit der Begründung verweigert, dieser habe sie bei Vertragsabschluss über seinen Gesundheitszustand getäuscht. Erst zehn Monate nach dieser Mitteilung erhob die Frau Klage. Das OLG befand, sie habe zu spät reagiert.
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