2Z BR 139/01: Recht auf Einsicht der Belege der Jahresabrechnung
09.04.2008
2Z BR 139/01: Recht auf Einsicht der Belege der Jahresabrechnung. Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter der Eigentumsanlagen verlangen, die Belege und sonstigen Unterlagen der Jahresabrechnung einsehen zu können - selbst wenn die Abrechnung bereits abgenommen und der Verwalter entlastet wurde.
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