LG Coburg 11 O 780/00: Räumfahrzeuge dürfen über Mittelstreifen hinausragen
09.04.2008
LG Coburg 11 O 780/00: Räumfahrzeuge dürfen über Mittelstreifen hinausragen. Coburg (rpo). Autofahrer müssen sich im Winter auf breite Räumfahrzeuge einstellen. Auf schmalen Straßen dürften diese auch über den Mittelstreifen hinausragen, teilt das Landgericht Coburg mit. Das Gericht gab der Klage einer Gemeinde statt, deren Unimog im Frankenwald mit einem Auto zusammengestoßen war. Obwohl der Schneepflug etwas mehr als die Fahrbahnmitte eingenommen hatte, muss der Autofahrer die Unfallkosten übernehmen. Er hätte dem Unimog ausweichen können, entschied das Gericht.
Markenvergleich 2007: Mazda zum dritten Mal Qualitätssieger
10.000 Euro Sachschaden: Porsche rammt Sportboote
EU-Vergleich: Autos in Tschechien jetzt teurer als Deutschland
Tennis: Aufschlag Blau-Weiß Krefeld
Montag Abend zum ersten Mal: Caren Miosga ist die Neue bei den Tagesthemen
OLG Celle 8 W 9/05: Ausschluss-Klausel in Privathaftpflicht immer prüfen
Vom Staubsauger zum Chef: Andrea Pirlo - der wahre Star der Italiener
Unwissentlich Mitglied in der NSDAP: Hildebrandt: Das ist ein Schlag
Noa scheidet aus: Siemens sucht neuen Anti-Korruptions-Chef
Tiroler feiern den Sommer: Ischgl geht in Flammen auf
2674 | 2723 | 2760 | 2413 | 2239 |
1724 | 1962 | 1020 | 1867 | 2001 |
1696 | 1787 | 1871 | 1576 | 1304 |