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13 W 54/02: Bei zu langer Wartezeit verwirkt Anspruch auf Darlehensrückzahlung


09.04.2008
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13 W 54/02: Bei zu langer Wartezeit verwirkt Anspruch auf Darlehensrückzahlung. Macht ein Kreditinstitut über mehrere Jahre hinweg den Anspruch auf die Rückzahlung eines Darlehens nicht geltend, so kann dieser verwirkt sein. Dies geht aus einem grundlegenden Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach Meinung der Richter gilt dies auch dann, wenn das Institut bereits über einen so genannten Vollstreckungsbescheid verfügt, davon aber über Jahre hinweg, im konkreten Fall immerhin 20 Jahre, keinen Gebrauch gemacht hat. In diesen Fällen müsse der Gläubiger nicht mehr damit rechnen, noch in Anspruch genommen zu werden. Er genieße insoweit Vertrauensschutz, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss.

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