5 U 1886/01: Bank muss Kreditkunden nicht auf Risiken einer Geldanlage hinweisen
09.04.2008
5 U 1886/01: Bank muss Kreditkunden nicht auf Risiken einer Geldanlage hinweisen. Eine Bank ist nicht verpflichtet, einen Kunden auf die Risiken einer Geldanlage hinzuweisen, weil die Finanzierung über einen Kredit erfolgt ist. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG). Eine Aufklärungs- und Warnpflicht der Bank bestehe allenfalls bei einem unerfahrenen Kunden. Aber auch dann beziehe sich diese Pflicht nur auf die wirtschaftlichen Folgen und Risiken des Kredits, aber nicht auf das zu finanzierende Geschäft.
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