10 U 193/02: Zu sorgloser Umgang mit Grillkamin kann Versicherungsschutz kosten
09.04.2008
10 U 193/02: Zu sorgloser Umgang mit Grillkamin kann Versicherungsschutz kosten. Ein zu sorgloser Umgang mit einem Grillkamin kann bei einem Brand den Versicherungsschutz kosten. Dies geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach dem Richterspruch handelt ein Versicherter grob fahrlässig, wenn er einen Grillkamin, in dem sich noch Glut befindet, unbeaufsichtigt zurücklässt. Er müsse in diesen Fällen damit rechnen, dass es durch Funkenflug zu einem Brand kommen könne, betonten die Richter.
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