22 U 109/01: Dachdecker muss für sicheren Regenschutz sorgen.
09.04.2008
22 U 109/01: Dachdecker muss für sicheren Regenschutz sorgen.. Öffnet ein Handwerker im Auftrag seines Kunden ein Dach, so ist er verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um das Eindringen von Niederschlägen zu verhindern. Versäumt er dies, so muss er nach einem Urteil des OLG Celle für Schäden durch Regenwasser haften.
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