13 U 228/01: Kein Schadenersatz der Reitlehrerin bei Reitunfall
09.04.2008
13 U 228/01: Kein Schadenersatz der Reitlehrerin bei Reitunfall. Ein Reitlehrer darf eine Dressurübung auch gegen den Widerstand von Pferd und Reitschüler durchsetzen. Wirft das unwillige Ross dabei den Schüler ab und wird dieser verletzt, muss der Reitlehrer nicht für die Schäden haften.
Haan: Zu Fuß nach Oberbarmen
Leichlingen: Glasscherben auf Spielplätzen
Wegen Mordes und Vergewaltigung angeklagt: Droht US-Soldaten im Irak die Todesstrafe?
Kempen: Motoren in luftiger Höhe
Golf: Horst Cattelaens schafft Hole in one
Verfahren gegen Spende an Care eingestellt: Tatort-Kommissar Bär mit Marihuana erwischt
Irakpolitik: Hillary Clinton rechnet mit Rumsfeld ab
Die Bundesliga in der Provinz: Auf Schalke herrscht bereits Unruhe
Faszinierende Unterwasser-Schauspiele: Aquarienwelten: Tauchgang durch die Ozeane
Sechs Kinder im Krankenhaus: Fünfjähriger bringt Heroin mit in den Kindergarten
2428 | 2910 | 2294 | 2191 | 2286 |
1413 | 1628 | 1617 | 1315 | 1026 |
1414 | 2000 | 1442 | 1822 | 1335 |