G 9 C 3.02: Zweitwohnungssteuer darf nach Mietwert berechnet werden
09.04.2008
G 9 C 3.02: Zweitwohnungssteuer darf nach Mietwert berechnet werden. Gemeinden dürfen eine Zweitwohnungssteuer auf der Grundlage des Mietwertes berechnen, selbst wenn sich dadurch die Steuerbelastung für den Mieter erhöht. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer zwinge die Gemeinde nicht, die tatsächliche Miete als Maßstab zu Grunde zu legen.
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