BGH Karlsruhe 4 ZR 173/01: Missachtung einer roten Ampel nicht immer grob fahrlässig
09.04.2008
BGH Karlsruhe 4 ZR 173/01: Missachtung einer roten Ampel nicht immer grob fahrlässig. Karlsruhe (rpo). Wer trotz einer roten Ampel über eine Kreuzung fährt, handelt nicht in jedem Fall grob fahrlässig. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar gestellt. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision einer Autoversicherung zurück, die kein Geld an einen vollkaskoversicherten Unfallfahrer zahlen wollte. Der Versicherungsnehmer hatte vor einer roten Ampel zunächst angehalten. Kurz darauf glaubte er fälschlicherweise eine Umschaltung auf Grünlicht zu erkennen und fuhr auf die Kreuzung.
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