AG Frankfurt 7 Ca 10644/01: Auch nach Arbeitsunfall kein Anspruch auf Abfindung
09.04.2008
AG Frankfurt 7 Ca 10644/01: Auch nach Arbeitsunfall kein Anspruch auf Abfindung. Auch nach einem schweren Arbeitsunfall mit anschließender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Heizungsmonteurs gegen ein Installationsunternehmen zurück.
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