1 W 06/03: Händler muss sich bei Internet-Auktion nicht als Händler outen
09.04.2008
1 W 06/03: Händler muss sich bei Internet-Auktion nicht als Händler outen. Ein gewerblicher Händler muss sich laut Beschluss des OLG Oldenburg bei einer Internet-Auktion nicht als Händler zu erkennen geben. Eine Internet-Auktion sei nicht mit sonstigen Angeboten wie beispielsweise in Zeitungen vergleichbar, urteilten die Richter und bestätigten damit eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts Osnabrück. Dort hatte ein süddeutscher Verbraucherschutzverein gegen einen Gebrauchtwagenhändler eine einstweilige Verfügung beantragt.
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