25 U 311/98: Spedition in Nähe von Wohnhäusern muss nachts Lärm reduzieren
09.04.2008
25 U 311/98: Spedition in Nähe von Wohnhäusern muss nachts Lärm reduzieren. Speditionsbetriebe in gemischten Gewerbe- und Wohngebieten Hessens sind nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurts verpflichtet, nächtlichen Lärm deutlich zu reduzieren. Dabei sei es unerheblich, dass die Lärmbeeinträchtigungen bei geschlossenen Fenstern «erträglich» sind, heißt es in dem im «OLG-Report» veröffentlichten Urteil. Denn den Bewohnern müsse die Möglichkeit bleiben, ihr Eigentum in der üblichen Weise nutzen zu können.
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