B 12 KR 19/01 R: Finanzausgleich zwischen Krankenkassen rechtens
09.04.2008
B 12 KR 19/01 R: Finanzausgleich zwischen Krankenkassen rechtens. Der milliardenschwere Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Das Gericht empfahl dem Gesetzgeber allerdings umfangreiche Verbesserungen bei dem Finanzausgleich zwischen armen und reichen Krankenkassen. Zahlerkassen sollten nicht gezwungen werden, höhere Beiträge zu verlangen als Kassen, die Geld aus dem Ausgleichstopf erhalten. Die Klagen etlicher Kassen um die Summen, die sie im Rahmen des so genannten Risiko-Strukturausgleichs gezahlt oder empfangen haben, wurden abgewiesen.
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1494 | 1601 | 1085 | 1737 | 1467 |