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LG Itzehoe 7 0 166/01: Gefälschtes Serviceheft gilt beim Autokauf als arglistige Täuschung


09.04.2008
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LG Itzehoe 7 0 166/01: Gefälschtes Serviceheft gilt beim Autokauf als arglistige Täuschung. Itzehoe (rpo). Beim Autoverkauf gilt ein falsches oder gefälschtes Serviceheft für ein Fahrzeug als arglistige Täuschung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (Kreis Steinburg) hervor. Denn das Kundendienst-Heft mit seinem Service-Plan gibt Auskunft über Laufleistung und Wartung des Fahrzeuges. «Ein 'scheckheftgepflegtes' Fahrzeug weist bei ansonsten gleichen Merkmalen einen höheren Wert auf als ein Fahrzeug ohne entsprechende Dokumentation», heißt es in dem Urteil. Der Verkäufer muss daher dem neuen Besitzer Schadensersatz bezahlen.

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