AG Hannover 6 Ca 545/02): Surfen im Internet am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund
09.04.2008
AG Hannover 6 Ca 545/02): Surfen im Internet am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund. Häufige Privatausflüge ins Internet während der Arbeitszeit kosten einen Angestellten im Öffentlichen Dienst seine Stelle. Der Sachbearbeiter der Bezirksregierung Hannover hatte laut Kontrollen seines Arbeitgebers bis zu 25 Stunden pro Woche den Onlineanschluss im Büro privat genutzt, um unter anderem Porno-Seiten und Jagdsport-Berichte anzuklicken. Seine fristlose Entlassung vom vergangenen September wurde am Dienstag bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Hannover in eine «einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses» umgewandelt.
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