SG Dortmund S 36 U 267/02: Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit
09.04.2008
SG Dortmund S 36 U 267/02: Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit. Psychische Krankheiten als Folge von Mobbing am Arbeitsplatz können nicht als Berufskrankheit geltend gemacht werden. Das entschied das Dortmunder Sozialgericht am Mittwoch in einer Verhandlung in Siegen und wies damit die Klage eines Siegener Sicherheitsingenieurs ab. Der Mann hatte angegeben, dass ihn Mobbing in seinem Betrieb krank gemacht habe.
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