1 S 134/02: Auch erfolgloser Detektiv muss bezahlt werden
09.04.2008
1 S 134/02: Auch erfolgloser Detektiv muss bezahlt werden. Auch ein erfolgloser Detektiv muss grundsätzlich bezahlt werden. Dies entschied das Landgericht Trier in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Denn der Detektiv schulde nach geltendem Recht lediglich die Dienstleistung, also etwa die Beobachtung einer Person, aber nicht einen bestimmten Erfolg, den sich der Auftraggeber erhofft habe (Az.: 1 S 134/02).
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