AG Leipzig 7 Ca 6866/02: Arbeitgeber kann Überstunden nicht uneingeschränkt fordern
09.04.2008
AG Leipzig 7 Ca 6866/02: Arbeitgeber kann Überstunden nicht uneingeschränkt fordern. Auch in Notfällen wie der Flutkatastrophe im August 2002 kann der Arbeitgeber nicht uneingeschränkt Überstunden von den Arbeitnehmern fordern. Dies gilt insbesondere für nicht bezahlte Mehrarbeit. Das entschied das Arbeitsgericht Leipzig (Az.: 7 Ca 6866/02).
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