8 UE 4048/00: Ehepartner dürfen Gewerbe nicht als Strohmann oder -frau fortführen
09.04.2008
8 UE 4048/00: Ehepartner dürfen Gewerbe nicht als Strohmann oder -frau fortführen. Ehepartner dürfen das Gewerbe ihres Partners nicht als Strohmann oder -frau fortführen. Das hat der (VGH) in Kassel entschieden. Das Verbot gelte, wenn etwa ein Ehemann, dem selber das Gewerbe untersagt worden sei, seine Geschäfte pro forma auf seine Frau übertrage aber sie selber weiterführe.
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