III ZR 102/02: Gewinnschreiben gehören in den Mülleimer: Klage zu riskant
09.04.2008
III ZR 102/02: Gewinnschreiben gehören in den Mülleimer: Klage zu riskant. Wer ein Gewinnschreiben in seinem Briefkasten findet, sollte es lieber wegwerfen statt den zugesagten Preis gerichtlich einzuklagen. Auch wenn der Bundesgerichtshof grundsätzlich entschieden habe, dass eine Klage in Deutschland selbst gegen Absender im Ausland zulässig sei, sei der Weg vor Gericht zu riskant. Darauf macht Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam.
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