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VIII ZR 244/02: Nachmieter mit Kindern sind zumutbar


09.04.2008
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VIII ZR 244/02: Nachmieter mit Kindern sind zumutbar. Ein Nachmieter darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er mit einem Kind in die Wohnung einziehen will. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Der BGH gab zwei Brüdern Recht, die vorzeitig aus ihrer auf fünf Jahre gemieteten 4-Zimmer-Wohnung ausgezogen waren, weil der eine heiratete und der andere einen Job in einer anderen Stadt annahm.

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