LG Saarbrücken 13 BS 218/94: Bei triftigem Grund nur einen Nachmieter stellen
09.04.2008
LG Saarbrücken 13 BS 218/94: Bei triftigem Grund nur einen Nachmieter stellen. Ein Mieter muss nicht unbedingt drei mögliche Nachmieter stellen. Liege ein triftiger Grund für einen vorzeitigen Auszug vor, etwa ein berufsbedingter Wechsel des Wohnorts oder die Familienplanung - reiche es, einen einzigen Interessenten zu benennen.
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1254 | 1226 | 1364 | 1655 | 1648 |