BAG Erfurt 2 AZR 341/03: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen
09.04.2008
BAG Erfurt 2 AZR 341/03: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen. Erfurt (rpo). Wer seine Untergebenen am Arbeitsplatz sexuell belästigt, kann vom Vorgesetzten außerordentlich gekündigt werden. Voraussetzung ist aber, dass das Verhalten von den Betroffenen 'erkennbar abgelehnt werden' muss. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
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