10 K 2312/00: Arbeitszimmer nur bei sehr geringer Privatnutzung absetzbar
09.04.2008
10 K 2312/00: Arbeitszimmer nur bei sehr geringer Privatnutzung absetzbar. Wer ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen will, sollte darauf achten, dass er dieses Zimmer nicht zuviel für private Zwecke nutzte. Denn ein Anteil von 16 Prozent Privatnutzung kann schon zuviel sein, urteilten Richter.
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1823 | 1174 | 1519 | 1010 | 1131 |
1168 | 1473 | 1058 | 1150 | 1447 |