5 U 12/02: Unfallversicherung muss bei Zweifeln nicht zahlen
09.04.2008
5 U 12/02: Unfallversicherung muss bei Zweifeln nicht zahlen. Bei einer Unfallversicherung muss dann nicht zahlen, wenn an der Schilderung des Unfallgeschehens erhebliche Zweifel bestehen. Das geht aus einem vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall hervor.
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LG Mannheim 10 S 26/05: Versicherung haftet auch bei vorsätzlichem Unfall
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