LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 491/03: Diebstahlsverdacht reicht für fristlose Kündigung nicht aus
09.04.2008
LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 491/03: Diebstahlsverdacht reicht für fristlose Kündigung nicht aus. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die sie einer Straftat verdächtigen, nicht ohne nähere Prüfung fristlos kündigen.
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