BAG Erfurt 2 AZR 153/03: Kündigungsausschluss auf Lebenszeit nicht sittenwidrig
09.04.2008
BAG Erfurt 2 AZR 153/03: Kündigungsausschluss auf Lebenszeit nicht sittenwidrig. Düsseldorf (rpo). Verzichtet der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bis zu seinem Lebensende auf sein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber einem Angestellten, sind auch die Erben des Arbeitgebers an diese Klausel gebunden.
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