6 U 26/04: Kein Schadensersatz nach Sturz wegen defekter Kinobeleuchtung
09.04.2008
6 U 26/04: Kein Schadensersatz nach Sturz wegen defekter Kinobeleuchtung. Bamberg (rpo). Wer während des Films in einem Kino aufsteht und seinen Platz verlässt, sollte aufpassen, wohin er tritt. Denn bei einem Sturz wegen einer defekten Kinobeleuchtung gibt es nicht automatisch Schadensersatz.
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