AG Osnabrück 6 C 360/03: Fehlgeschlagene Reparatur - Mieter zahlt selber
09.04.2008
AG Osnabrück 6 C 360/03: Fehlgeschlagene Reparatur - Mieter zahlt selber. Köln (rpo). Ist die Heizung kaputt, muss sie natürlich wieder repariert werden. Wer aber übernimmt die Kosten? Hat der Mieter die Reparatur in Auftrag gegeben, muss der der Vermieter nur dann zahlen, wenn die Heizung danach auch wieder funktioniert. Ansonsten bleibt der Mieter auf den Monteurkosten sitzen. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück.
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