S 2342 A: Ein-Euro-Jobs sind steuerfrei
09.04.2008
S 2342 A: Ein-Euro-Jobs sind steuerfrei. Koblenz/Wiesbaden (rpo). Wer das Arbeitslosengeld II erhält und einem Ein-Euro-Job nachgeht, muss auf die Einnahmen aus dem Job keine Steuern zahlen.
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1271 | 1629 | 1404 | 1815 | 1802 |
1996 | 1585 | 1728 | 1959 | 1128 |