1 K 1471/02: Behörden müssen Mobilfunkantennen grundsätzlich genehmigen
09.04.2008
1 K 1471/02: Behörden müssen Mobilfunkantennen grundsätzlich genehmigen. Die Baugenehmigungsbehörden haben der Montage von Mobilfunkantennen grundsätzlich auch dann zuzustimmen, wenn die Anlage den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widerspricht. Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz urteilten, dass die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationdienstleistungen, der die Anliege schließlich diene, im Allgemeinwohl liege und der Betreiber habe daher regelmäßig Anspruch, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit zu werden.
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