3 AZR 629/01: Erwerbsunfähigkeitsrente auch ohne offiziellen Bescheid
09.04.2008
3 AZR 629/01: Erwerbsunfähigkeitsrente auch ohne offiziellen Bescheid. Ein Unternehmen muss für einen Mitarbeiter auch dann Betriebsrente wegen Erwerbsunfähigkeit zahlen, wenn die Erwerbsunfähigkeit erst nach der Kündigung anerkannt wurde. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Entscheidend für die betriebliche Erwerbsunfähigkeitsrente sei die Frage, ob der Mitarbeiter tatsächlich wegen Arbeitsunfähigkeit ausgeschieden sei. Auch eine rückwirkend festgestellte Erwerbsunfähigkeit ist nach Ansicht der Richter ausreichend.
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