C476/99: Betriebliche Kindertagesplätze: alleinerziehende Mütter bevorzugt
09.04.2008
C476/99: Betriebliche Kindertagesplätze: alleinerziehende Mütter bevorzugt. Arbeitgeber verletzten den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, wenn sie die von ihnen subventionierten Kindertagesplätze nur weiblichen Mitarbeitern zur Vergügung stellen - und nur im 'Notfall' auch allein erziehenden Vätern. (Europäischer Gerichtshof, C476/99)
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