AG Weiden 1 Ca 1002/03: Urlaubstage müssen bei Kündigung länger ausgezahlt werden
09.04.2008
AG Weiden 1 Ca 1002/03: Urlaubstage müssen bei Kündigung länger ausgezahlt werden. Düsseldorf (rpo). Arbeitnehmer, die bei ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch Anspruch auf Urlaub haben, können die Auszahlung nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Weiden auch nach Ablauf der ersten drei Monate des Kalenderjahres verlangen.
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