10 o 2753/00: Gewinn versprochen - Unternehmen muss zahlen
09.04.2008
10 o 2753/00: Gewinn versprochen - Unternehmen muss zahlen. Ein versprochener Gewinn muss ausgezahlt werden. Ein entsprechendes Urteil bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in zweiter Instanz, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte eine Frau von einem niederländischen Versandhandel zusammen mit einer Bestellung einen Gewinnschein eingereicht. Daraufhin wurde ihr in einem Schreiben mitgeteilt, dass ein Geldbote ihr persönlich 10 225 Euro überreichen werde. Als die Empfängerin das Geld anforderte, hieß es, der Gewinn werde unter mehreren Einsendern aufgeteilt.
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