BAG Erfurt 7 AZR 636/03: Befristung muss im Vertrag nicht begründet werden
09.04.2008
BAG Erfurt 7 AZR 636/03: Befristung muss im Vertrag nicht begründet werden. Wird ein Arbeitsverhältnis befristet, so sollte dies natürlich im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Allerdings muss im Arbeitsvertrag nicht begründet werden, warum das Arbeitsverhältnis befristet ist.
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