LAG Berlin 6 Sa 2209/03: Ungerechtfertigte Beschwerde kann Abmahnung nach sich ziehen
09.04.2008
LAG Berlin 6 Sa 2209/03: Ungerechtfertigte Beschwerde kann Abmahnung nach sich ziehen. Arbeitnehmer können wegen einer bewusst falschen Beschwerde über ihren direkten Vorgesetzten vom Arbeitgeber abgemahnt werden.
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