BAG Erfurt 2 AZR 63/03: Kritik an Arbeitgeber ist nicht immer Kündigungsgrund
09.04.2008
BAG Erfurt 2 AZR 63/03: Kritik an Arbeitgeber ist nicht immer Kündigungsgrund. Arbeitgeber müssen kritische Äußerungen von Beschäftigten hinnehmen. Auch wenn der Betriebsfrieden durch die Kritik gestört wurde, ist eine Kündigung nicht in jedem Fall angemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied.
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