AG Frankfurt 9 Ca 1221/02: Kündigung wegen Diebstahl - Firma muss Eigentum nachweisen
09.04.2008
AG Frankfurt 9 Ca 1221/02: Kündigung wegen Diebstahl - Firma muss Eigentum nachweisen. Wird einem Arbeitnehmer wegen Diebstahls gekündigt, so steht das Unternehmen in Beweislast hinsichtlich Herkunft und Eigentum des angeblichen Diebesgut. Ist dies nicht eindeutig klärbar, so kommt eine Kündigung wegen Diebstahls nicht in Betracht.
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2298 | 2547 | 2362 | 2461 | 2864 |
1777 | 1245 | 1689 | 1125 | 1652 |
1422 | 1987 | 1535 | 1161 | 1451 |