III ZR 271/03: Provision für Lebensversicherung im Streitfall zurückzuzahlen
09.04.2008
III ZR 271/03: Provision für Lebensversicherung im Streitfall zurückzuzahlen. Berlin (rpo). Der Vermittler einer Lebensversicherung darf sich die Provision nicht mit seinem Kunden teilen. Macht er es dennoch, kann es später für den Ärger geben.
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