11 C 519/03: Bei Baumaßnahmen muss Vermieter Kosten für Aufräumungsarbeiten tragen
09.04.2008
11 C 519/03: Bei Baumaßnahmen muss Vermieter Kosten für Aufräumungsarbeiten tragen. Göttingen (rpo). Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Mieträume nach Abschluss von Baumaßnahmen wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden. Neben der ordnungsgemäßen Reinigung, gehört hierzu auch die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Renovierungszustandes.
OLG Karlsruhe 1 Ws 152/04: Ausfiltern von E-Mails bestimmter Personen kann strafbar sein
Amnesty International: Kurienkardinal rät Katholiken von Spenden ab
Nach Neururers Doping-Vorwürfen: DFB-Arzt weist Generalverdacht zurück
Langenfeld/Monheim: Regenfrust und -freude
Remscheid: Trasse – Nadelöhr verschwindet
Tennis: Niederlage gut verdaut
Zwei neue Spieler: Aigner und Fernandez nach Bielefeld
AG Frankfurt 15 Ca 7998/02: Bei eigenmächtiger Urlaubsverlängerung fristlose Kündigung rechtens
Duisburg: Bewegtes Lernen...
Duisburg: Stadtportal ist auch über Handy zu erreichen
2170 | 2998 | 2308 | 2048 | 2497 |
1375 | 1838 | 1614 | 1606 | 1664 |
1439 | 1796 | 1163 | 1109 | 1349 |